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   KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18 - 161 AR 15/18   

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https://dejure.org/2018,90431
KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18 - 161 AR 15/18 (https://dejure.org/2018,90431)
KG, Entscheidung vom 23.02.2018 - 5 Ws 11/18 - 161 AR 15/18 (https://dejure.org/2018,90431)
KG, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 5 Ws 11/18 - 161 AR 15/18 (https://dejure.org/2018,90431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 20 StGB, § 63 StGB, § 67d Abs 2 S 1 StGB, § 67d Abs 6 S 1 StGB, § 463 Abs 3 S 4 StPO
    Prüfung der Aussetzungsreife bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an ein Prognosegutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in die Prüfung der Aussetzungsreife der Maßregel nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen. Die darauf aufbauende Gesamtwürdigung hat die von dem Täter ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs ins ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 63 S. 1
    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Aussetzung der Maßregel zur Bewährung; Abwägung von künftigem straffreien Verhalten mit der Bedrohung von Rechtsgütern; Inhaltliche Anforderungen an Prognosegutachten nach § 463 Abs. 3 S. 4 StPO ; Zugrundelegung erweiterter ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18
    Nachw. [zur einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO]; ständ. Rspr., z. B. BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 -, juris Rdnr. 9, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 -, juris Rdnr. 10, und 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 -, juris Rdnr. 9 [jeweils zur Anordnung nach § 63 StGB]; OLG Hamm, Beschluss vom 16. November 2017 - III-3 Ws 288/17 -, juris Rdnr. 41; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris Rdnr. 27; jeweils m. w. Nachw.).

    April 2012 - 4 StR 81/12 -, juris Rdnr. 5, und 22. Februar 2011 a. a. O., juris Rdnr. 11, Urteil vom 21. Februar 2017 a. a. O., juris Rdnr. 9 [jeweils zur Anordnung nach § 63 StGB]; jeweils m. w. Nachw.).

    Februar 2011 a. a. O., juris Rdnr. 13, 16.

    Das gilt jedenfalls dann, wenn es um das Verhalten eines in einer psychiatrischen Klinik Untergebrachten gegenüber dem im Umgang mit schwierigen und aggressiven Patienten erfahrenem oder geschultem Personal geht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 a. a. O., juris Rdnr. 13).

  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18
    Nachw. [zur einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO]; ständ. Rspr., z. B. BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 -, juris Rdnr. 9, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 -, juris Rdnr. 10, und 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 -, juris Rdnr. 9 [jeweils zur Anordnung nach § 63 StGB]; OLG Hamm, Beschluss vom 16. November 2017 - III-3 Ws 288/17 -, juris Rdnr. 41; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris Rdnr. 27; jeweils m. w. Nachw.).

    April 2012 - 4 StR 81/12 -, juris Rdnr. 5, und 22. Februar 2011 a. a. O., juris Rdnr. 11, Urteil vom 21. Februar 2017 a. a. O., juris Rdnr. 9 [jeweils zur Anordnung nach § 63 StGB]; jeweils m. w. Nachw.).

    Bei der rechtlich gebotenen (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 a. a. O., juris Rdnr. 21) Berücksichtigung von Tätlichkeiten, die während einer Unterbringung begangen wurden, ist zu beachten, dass sie nicht stets denjenigen Handlungen gleichzusetzen sind, die ein Täter in Freiheit, außerhalb einer Betreuungseinrichtung, gegenüber beliebigen Dritten oder ihm nahestehenden Personen begeht (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 a. a. O., juris Rdnr. 27; ständ. Rspr. BGH, z. B. Beschlüsse vom 13. Juni 2017 a. a. O., juris Rdnr. 24, 22.

    Bei einer in suizidaler Absicht verwirklichten Brandlegung sind mögliche fremdgefährdende Umstände ebenso zu berücksichtigen wie die Art und Weise sowie der Zeitpunkt der Entdeckung des Brandes (BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 a. a. O., juris Rdnrn. 13, 15 ff. [zur Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB]).

  • BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene

    Auszug aus KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18
    Erforderlich ist insoweit eine negative Gefährlichkeitsprognose, bei der eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für eine zukünftige Delinquenz vorliegen muss, während die lediglich latente Gefahr oder bloße Möglichkeit zukünftiger Taten, auch einer schweren Störung des Rechtsfriedens nicht ausreicht (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16 -, juris Rdnr. 43, und 8. Dezember 2011 - 2 BvR 2181/11 -, juris Rdnr. 27 m. zahlr.

    Zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte sind, soweit es sich nicht um bloße Bagatellen handelt, regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 22. August 2017 a. a. O., juris Rdnr. 44, und 8. Dezember 2011 a. a. O., juris Rdnr. 27; BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17 -, juris Rdnr. 21, 25.

    Bei der rechtlich gebotenen (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 a. a. O., juris Rdnr. 21) Berücksichtigung von Tätlichkeiten, die während einer Unterbringung begangen wurden, ist zu beachten, dass sie nicht stets denjenigen Handlungen gleichzusetzen sind, die ein Täter in Freiheit, außerhalb einer Betreuungseinrichtung, gegenüber beliebigen Dritten oder ihm nahestehenden Personen begeht (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 a. a. O., juris Rdnr. 27; ständ. Rspr. BGH, z. B. Beschlüsse vom 13. Juni 2017 a. a. O., juris Rdnr. 24, 22.

  • KG, 20.02.2017 - 5 Ws 17/17

    Überprüfung der Maßregelvollstreckung nach gesetzlicher Neuregelung:

    Auszug aus KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18
    Nachw. [zur einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO]; ständ. Rspr., z. B. BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 -, juris Rdnr. 9, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 -, juris Rdnr. 10, und 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 -, juris Rdnr. 9 [jeweils zur Anordnung nach § 63 StGB]; OLG Hamm, Beschluss vom 16. November 2017 - III-3 Ws 288/17 -, juris Rdnr. 41; KG, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris Rdnr. 27; jeweils m. w. Nachw.).

    c) Die vom Landgericht herangezogene Stellungnahme des Krankenhauses des Maßregelvollzugs vom 31. Januar 2017 und dessen ergänzende Stellungnahme vom 30. November 2017 genügen gleichfalls nicht vollständig den Anforderungen, die an die nach § 463 Abs. 4 Satz 1 StPO (in der Neufassung durch das am 1. August 2016 in Kraft getretene "Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften" [BGBl. I 2016, 1610]) einzuholende gutachterliche Stellungnahme der Maßregelvollzugseinrichtung zu stellen sind (dazu BT-Drucks. 18/244 S. 36 f.; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris Rdnr. 11 f.).

    a) Eine Erledigterklärung wegen Unverhältnismäßigkeit nach dieser Vorschrift ist - im Unterschied zu einer aus Verhältnismäßigkeitsgründen gebotenen Aussetzung zur Bewährung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB - (erst) dann angezeigt, wenn eine Fortsetzung der Vollstreckung wegen Unverhältnismäßigkeit selbst bei einem Rückfall des Untergebrachten nicht mehr in Betracht käme, die mit der Aussetzung verbundene Widerrufsoption dementsprechend obsolet ist (ständ. Rspr., z. B. KG, Beschluss vom 21. November 2017 - 2 Ws 169/17 - Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2017 - 5 Ws 98/17 -, 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris Rdnr. 36, und 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 -, juris Rdnr. 39; Rissing-van Saan/Peglau, a. a. O., § 67d Rdnr. 55; Veh, a. a. O., § 67d Rdnr. 31; jeweils m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 1280/15

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18
    Die darauf aufbauende Gesamtwürdigung hat die von dem Täter ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs ins Verhältnis zu setzen (ständ. Rspr. BVerfG, z. B. stattgebende Kammerbeschlüsse vom 16. August 2017 - 2 BvR 1280/15 -, juris Rdnr. 26, und 3. November 2016 - 2 BvR 2921/14 -, juris Rdnr. 26, jeweils m. w. Nachw.).

    Dazu gehören der Zustand des Untergebrachten und die künftig zu erwartenden Lebensumstände (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 16. August 2017 a. a. O., juris Rdnr. 28, und 3. November 2016 a. a. O., juris Rdnr. 28, jeweils m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 03.11.2016 - 2 BvR 2921/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18
    Die darauf aufbauende Gesamtwürdigung hat die von dem Täter ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs ins Verhältnis zu setzen (ständ. Rspr. BVerfG, z. B. stattgebende Kammerbeschlüsse vom 16. August 2017 - 2 BvR 1280/15 -, juris Rdnr. 26, und 3. November 2016 - 2 BvR 2921/14 -, juris Rdnr. 26, jeweils m. w. Nachw.).

    Dazu gehören der Zustand des Untergebrachten und die künftig zu erwartenden Lebensumstände (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 16. August 2017 a. a. O., juris Rdnr. 28, und 3. November 2016 a. a. O., juris Rdnr. 28, jeweils m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18
    Erforderlich ist insoweit eine negative Gefährlichkeitsprognose, bei der eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für eine zukünftige Delinquenz vorliegen muss, während die lediglich latente Gefahr oder bloße Möglichkeit zukünftiger Taten, auch einer schweren Störung des Rechtsfriedens nicht ausreicht (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16 -, juris Rdnr. 43, und 8. Dezember 2011 - 2 BvR 2181/11 -, juris Rdnr. 27 m. zahlr.

    Zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte sind, soweit es sich nicht um bloße Bagatellen handelt, regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 22. August 2017 a. a. O., juris Rdnr. 44, und 8. Dezember 2011 a. a. O., juris Rdnr. 27; BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17 -, juris Rdnr. 21, 25.

  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 708/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Jugendlicher;

    Auszug aus KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18
    Dies kann unter Umständen der Fall sein, wenn Heilungsaussichten oder Behandlungsmöglichkeiten vollständig fehlen, denn dem Besserungsgesichtspunkt kann mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht jede Erheblichkeit abgesprochen werden (ständ. Rspr., z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 435/15 -, juris Rdnr. 32; Nichtannahmebeschlüsse vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 -, juris Rdnr. 26, und 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 -, juris Rdnr. 41, jeweils m. w. Nachw.; Senat, Beschluss vom 5. Mai 2017 a. a. O.).

    Soweit Möglichkeiten einer gefahrenreduzierenden Behandlung des Untergebrachten aber nicht ausgeschöpft sind, tragen diese auch bei geringen Erfolgsaussichten zur Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei (BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 26. November 2014 a. a. O., juris Rdnr. 27, und 5. Juli 2013 a. a. O., juris Rdnr. 41).

  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18
    Zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte sind, soweit es sich nicht um bloße Bagatellen handelt, regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 22. August 2017 a. a. O., juris Rdnr. 44, und 8. Dezember 2011 a. a. O., juris Rdnr. 27; BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17 -, juris Rdnr. 21, 25.

    Bei der rechtlich gebotenen (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 a. a. O., juris Rdnr. 21) Berücksichtigung von Tätlichkeiten, die während einer Unterbringung begangen wurden, ist zu beachten, dass sie nicht stets denjenigen Handlungen gleichzusetzen sind, die ein Täter in Freiheit, außerhalb einer Betreuungseinrichtung, gegenüber beliebigen Dritten oder ihm nahestehenden Personen begeht (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 a. a. O., juris Rdnr. 27; ständ. Rspr. BGH, z. B. Beschlüsse vom 13. Juni 2017 a. a. O., juris Rdnr. 24, 22.

  • BVerfG, 26.11.2014 - 2 BvR 713/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18
    Dies kann unter Umständen der Fall sein, wenn Heilungsaussichten oder Behandlungsmöglichkeiten vollständig fehlen, denn dem Besserungsgesichtspunkt kann mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht jede Erheblichkeit abgesprochen werden (ständ. Rspr., z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 435/15 -, juris Rdnr. 32; Nichtannahmebeschlüsse vom 26. November 2014 - 2 BvR 713/12 -, juris Rdnr. 26, und 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 -, juris Rdnr. 41, jeweils m. w. Nachw.; Senat, Beschluss vom 5. Mai 2017 a. a. O.).

    Soweit Möglichkeiten einer gefahrenreduzierenden Behandlung des Untergebrachten aber nicht ausgeschöpft sind, tragen diese auch bei geringen Erfolgsaussichten zur Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei (BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 26. November 2014 a. a. O., juris Rdnr. 27, und 5. Juli 2013 a. a. O., juris Rdnr. 41).

  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

  • OLG Bamberg, 26.02.2014 - 1 Ws 52/14

    Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Braunschweig, 05.08.2014 - 1 Ws 133/14

    Unzureichende Medikamenteneinnahme als Grund für die Anordnung der Fortdauer der

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 435/15

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus bei geistiger Behinderung infolge

  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

  • BGH, 16.07.2008 - 2 StR 161/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Unterbringungsbefehl

  • OLG Hamm, 16.11.2017 - 3 Ws 288/17

    Maßregel; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Verhältnismäßigkeit;

  • BGH, 25.08.1998 - 4 StR 385/98

    Voraussetzungen des Nichtbestehenbleibens eines Gesamtstrafenausspruchs -

  • KG, 22.10.2015 - 5 Ws 121/15

    Maßregelvollstreckung: Fortdauer einer langfristigen Unterbringung in einem

  • KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13

    Zu den Voraussetzungen der Erledigung einer Maßregel

  • KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17

    Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Fortdauer der

  • KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20

    Anforderungen an den Widerruf nach § 67g Abs. 2 StGB bei langjährig vollstreckter

    Dies ist der Fall, wenn eine Fortsetzung der Vollstreckung wegen Unverhältnismäßigkeit selbst bei einem Rückfall des Betroffenen nicht mehr in Betracht käme und die Widerrufsoption dementsprechend obsolet ist (ständ. Rspr., z. B. Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2018, a.a.O., 5. Mai 2017, a.a.O., 20. Februar 2017, a.a.O., juris Rn. 36, 22.

    Unter Berücksichtigung des Anlassdelikts, das der Betroffene weiterhin bagatellisiert, weisen die nach Einschätzung des Sachverständigen zu erwartenden rechtswidrigen Taten gegen die körperliche Unversehrtheit beziehungsweise das Leben anderer einen hohen Schweregrad auf und stören den Rechtsfrieden empfindlich (zu diesen Kriterien Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2018 - 5 Ws 11/18 -, 28. September 2017, a.a.O., 5. Mai 2017 - 5 Ws 98/17 -, 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 - juris Rn. 24, jeweils m.w.N.).

  • KG, 05.03.2021 - 5 Ws 10/21

    Berechnung der Frist nach § 463 Abs. 4 Satz 2 StPO; Beanstandungen hinsichtlich

    aa) Eine Erledigterklärung nach dieser Vorschrift ist (erst) dann angezeigt, wenn eine Fortsetzung der Vollstreckung wegen Unverhältnismäßigkeit selbst bei einem Rückfall des Untergebrachten nicht mehr in Betracht käme und die mit der Aussetzung verbundene Widerrufsoption dementsprechend obsolet ist (ständ. Rspr., z. B. Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2018 - 5 Ws 11/18 -, 29. Dezember 2017 - 5 Ws 228/17 -, 5. Mai 2017 - 5 Ws 98/17 -, 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 - juris Rn. 36, 22.
  • KG, 06.10.2020 - 5 Ws 150/20

    Fortdauer der Unterbringung nach § 63 StGB bei Diagnosewechsel

    Die hierzu erforderliche günstige Prognose (vgl. zu deren Voraussetzungen Senat, Beschlüsse vom 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 -, juris Rn. 14, und vom 23. Februar 2018 ? 5 Ws 11/18 -) ist dem Beschwerdeführer bislang nicht zu stellen.
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